Inzwischen haben alle Gewählten bestätigt, dass sie die Wahl in den Pfarrgemeinderat annehmen. Insofern freuen wir uns, Ihnen die Namen der gewählten Mitglieder (in alphabethischer Reihenfolge) bekannt zu geben.
Am 27. November wird das neue Gremium zum ersten Mal zusammen kommen, um über die sog. Berufungen (bis max. der Hälfte der Anzahl der gewählten Mitglieder) zu beraten. Da es hierzu vielfach Anfragen gab, sei hier erwähnt, dass die Berufungen i.d.R. nicht aus dem Kreis der nicht-Gewählten erfolgt. Die 5 nicht gewählten Personen werden laut Wahlordnung automatisch zu sogenannten Nachrückern, falls jemand vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet.

Hinweis: Gemäß § 14 der Wahlordnung kann jede oder jeder Wahlberechtigte innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim Leitungsteam des Pastoralen Raums unter Angabe der Gründe Einsprüche gegen die Wahl erheben. Dieses hat den Einspruch zu prüfen und bis zum zweiten Sonntag nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses dem Bischöflichen Generalvikar mit seiner Stellungnahme zur Entscheidung vorzulegen.
