Das handelnde Organ des Kirchengemeindeverbandes ist die Verbandsvertretung. Sie besteht aus dem vom Bischof ernannten Vorsitzenden (einem im Kirchengemeinde-verband tätigen Pfarrer) und den Mitgliedern, die die Verwaltungsräte der dem Kirchengemeindeverband angeschlossenen Kirchengemeinden nach einem bestimmten Schlüssel gewählt haben.

Um die Kooperation innerhalb des Kirchengemeindeverbandes und unter den in ihm zusammengeschlossenen Kirchengemeinden zu fördern, fasst die Verbandsvertretung ihre Beschlüsse mit einer qualifizierten Mehrheit.
Die Verbandsvertretung stellt den Haushaltsplan des Kirchengemeindeverbandes auf und entscheidet bei Personalangelegenheiten mit. Sie soll dabei die pastoralen Planungen des Pfarreienrates für die Pfarreiengemeinschaft berücksichtigen. Deshalb hat die Verbandsvertretung vor dem Haushaltsbeschluss den Pfarreienrat zu hören.

Quelle: www.bistum-trier.de