Mit der Fusion gibt es keinen Kirchengemeindeverband auf Pfarreiebene mehr. So ist die erste Aufgabe des Pfarrgemeinderates, einen Verwaltungsrat zu wählen. Diesem sollte nach Möglichkeit mind. 1 Vertreter der Kirchorte angehören.

Informationen zur anstehenden Wahl erhalten Sie in Kürze über die Vermeldungen und über Aushänge.