Buße ist sinnverwandt mit Strafe, meint aber im Gegensatz dazu weniger ein bestimmtes Tun als eine innere Haltung. Bei Buße schwingt mit: Bereuen, Einsicht, Wiedergutmachung, Umkehr.

Eine auferlegte Buße ist Hilfe zur Wiedergutmachung, zur Einsicht und nicht Strafe im Sinn von Vergeltung. Im katholischen Weltkatechismus heißt es sinngemäß: Die Buße soll der persönlichen Situation des Pönitenten (des Büßenden) Rechnung tragen und seinem geistlichen Wohl dienen. Sie soll so weit wie möglich der Schwere und der Natur der begangenen Sünden entsprechen. Buße kann bestehen im Gebet, in einer Gabe, in Werken der Barmherzigkeit, im Dienst am Nächsten, im freiwilligen Verzicht, im Opferbringen und vor allem in der geduldigen Annahme des Kreuzes, das wir zu tragen haben. Solche Bußwerke sind behilflich, uns Christus anzugleichen, der allein für unsere Sünden ein für alle Mal Sühne geleistet hat.

Im Gottesdienst der Kirche kommt die Buße in verschiedenen Formen und zu unterschiedlichen Zeiten vor. Als Vorbereitung auf das Osterfest kennt das liturgische Jahr eine wiederkehrende Zeit der Besinnung und Umkehr, die „Österliche Bußzeit“. Dabei spielt seit alters her das Hören auf das Wort Gottes, das gemeinsame Gebet und die Unterstützung Hilfsbedürftiger als Formen der Buße und Sündenvergebung. Als besondere Formen der Buße haben sich in den Gemeinden der Bußgottesdienst der Gemeinde und die Beichte des einzelnen durchgesetzt. In ihr ist die sakramentale Sündenvergebung gegeben.

In der Pfarreiengemeinschaft Koblenz-Innenstadt Dreifaltigkeit werden vor den kirchlichen Hochfesten (Weihnachten, Ostern, Allerheiligen) Bußandachten angeboten. Die Gläubigen werden eingeladen, ihr Gewissen zu erforschen und ihre Sorgen, ihre Sünden, ihren Kummer und ihren Dank vor Gott zu bringen.

Die Beichte ist das Sakrament der Sündenvergebung. In der Beichte bekennt der Gläubige dem Priester („Beichtvater“) seine Sünden. Der Priester wird versuchen, durch geistliche Anregungen und seelsorglichen Rat auf dem Weg der Umkehr, der Besserung oder auch Wiedergutmachung zu helfen. Dazu dient auch eine – heute wohl eher symbolisch zu verstehende – Buße, meist ein Gebet, die der Priester dem Beichtenden, dem „Pönitenten“ auferlegt.

Die Beichte schließt mit der „Lossprechung“, in der der Priester Kraft seiner Amtsvollmacht im Namen Gottes und im Auftrag der Kirche den Büßenden von der Sünde freispricht. Der Gültigkeit der Beichte vorausgesetzt ist erstens die Reue, die Ehrlichkeit des Bekenntnisses und die Bereitschaft, sein Leben zu bessern. Die Reue ist nicht unbedingt ein „Gefühl“. Oft wird sich nämlich ein solches Gefühl der Zerknirschung und des Schmerzes nicht einstellen. Vielmehr ist es ein Akt der Einsicht und der Entscheidung. Ebenso verlangt die Ehrlichkeit des Bekenntnisses nicht, dass alles und jedes benannt wird. Vielmehr kommt es auf den Kern des Problems an und auch die Intention des Bekenntnisses. Man kann ja theoretisch „alles sagen“, dabei aber das eigentliche Übel geschickt verschleiern. Und schließlich bedeutet die Bereitschaft, sein Leben zu bessern, nicht zugleich auch, dass dies gelingen muss. Hier genügt die ehrliche Absicht und das Bemühen. Dem Priester ist es aufgetragen, beim Beichthören Takt und Feingefühl zu zeigen. Er darf die Beichte nicht peinlich gestalten, indem er Erstaunen zeigt oder Unverständnis oder gar eine Verurteilung, so schwerwiegend und undenkbar eine Sünde auch sein möge. Niemals dürfe der Priester Schrecken oder Furcht einschärfen oder unnötige Nachforschungen in der Privatsphäre anstellen. Auch solle er sich nie ungeduldig und unter Zeitdruck zeigen. So der Papst Johannes Paul II im März 1993.

An dieser Stelle sei auch eigens auf die in Koblenz bestehende feste Beicht- und Gesprächsseelsorge in der Citykirche hingewiesen. Hier sind  im Gesprächszimmer immer erfahrene Priester, die Beichte hören oder einfach zum Gespräch zur Verfügung stehen.  Die konkreten Uhrzeiten lauten:
Dienstag bis Samstag: 09:30 bis 11:30 Uhr und Dienstag bis Freitag 15:00 bis 17:00 Uhr
Außerdem gibt es das Gesprächsseelsorge-Angebot der Frauen, jeweils montags nachmittags von 15:00 bis 17:00 Uhr